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   VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69   

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VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69 (https://dejure.org/2020,12096)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.01.2020 - Au 6 E 20.69 (https://dejure.org/2020,12096)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - Au 6 E 20.69 (https://dejure.org/2020,12096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; EMRK Art. 3; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 5 u. Abs. 7 S. 1; AsylG § 34a Abs. 1; BGB § 1896
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Griechenland gegenüber der Ausländerbehörde

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz vor Abschiebung nach Griechenland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750

    Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Notwendig ist dabei, dass sich infolge der Abschiebung als solcher - unabhängig vom konkreten Zielstaat - eine erhebliche oder wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes ergibt, dieses ernsthafte Risiko dem betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.) und diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (VGH Baden-Württemberg, B.v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 4; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand Juni 2017, § 60a AufenthG Rn. 138 ff.).

    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag,

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 25.04.2014 - 2 B 215/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung eines Asylbewerbers nach Schweden nach

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Notwendig ist dabei, dass sich infolge der Abschiebung als solcher - unabhängig vom konkreten Zielstaat - eine erhebliche oder wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes ergibt, dieses ernsthafte Risiko dem betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.) und diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (VGH Baden-Württemberg, B.v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 4; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand Juni 2017, § 60a AufenthG Rn. 138 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2019 - 13 A 4599/18

    Beachtung inländischer Vollstreckungshindernisse in Verfahren nach der Dublin

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2014 - 2 M 68/14

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Abschiebungsanordnung durch das

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69
    Nach der Rechtsprechung hat das Bundesamt beim Erlass einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; OVG Saarl., B.v. 25.4.2014 - 2 B 215/14 und OVG LSA, B.v. 3.9.2014 - 2 M 68/14 - jeweils juris; BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 11; siehe auch OVG NRW, B.v. 2.1.2019 - 13 A 4599/18.A - juris Rn. 8).
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